Vermieterrechtsschutz:

Denn Recht und Gerechtigkeit haben nichts

miteinander zu tun.

 

Sie vermieten Wohneigentum ?

Dann sorgen Sie besser mit einer Vermieter Rechtsschutzversicherung vor. Denn Ärger mit

der Eigentumsgemeinschaft, Ihren Mietern oder Handwerkern kann teuer werden, wenn Sie

rechtlichen Beistand benötigen oder vor Gericht ziehen.

Aber keine Sorge:

Der Rechtsschutz übernimmt die hohen Kosten durch alle gerichtlichen Instanzen und falls notwenig auch die Kosten der Gegenseite. Jetzt Ihr unverbindliches Angebot anfordern und

Vermieterrechtsschutz ab 10,76 €* im Monat sichern!

Häufige Streitfälle bei vermieteten Immobilien:

 

Rechtzeitig für eine Vermieter -  Rechtsschutzversicherung entscheiden.

 

Eine Rechtsschutzversicherung dient der Vorsorge. Daher sind in der Regel keine Streitigkeiten abgedeckt, die vor Versicherungsbeginn und vor Ablauf von Wartezeiten begonnen haben.

 

Als einziger Anbieter am Markt, können wir Ihnen mit einer "Rechtsschutzversicherung ohne

Wartezeit" auch dann noch helfen, wenn der Rechtsfall bereits eingetreten ist.

Interessierte sollten sich jedoch so früh wie möglich für die Versicherung entscheiden.

Ein Vermieterrechtsschutz lohnt sich bereits

ab der 1. Beratung.

 

Schnell kann ein Streit zwischen Mieter und Vermieter je nach Streitwert mehrere Hundert oder sogar mehrere Tausend Euro kosten, z.B. bei einem Streitwert von 10.000 € bis zu 5.496 € Kosten in der 1. Instanz.

Gibt der Richter dann noch der gegnerischen Partei Recht, müssen Sie in der Regel dessen Anwalt zusätzlich zahlen.

 

Ohne eine Vermieterrechts­schutz­versicherung ist es in Deutschland sehr teuer, sein gutes Recht durchzusetzen. Allein für ein erstes Beratungs­gespräch darf der Anwalt laut Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz bis zu 226 € von Ihnen verlangen.

Vermieter­rechts­schutz Tarife gibt es bereits ab 10,76 € pro Monat*, also ab 129,12 € pro Jahr, und sind damit deutlich preiswerter als eine anwaltliche Erst­beratung.

Welche Kosten übernimmt der Vermieterrechtsschutz:

Bei der Bestimmung des Streitwerts in Mietsachen gelten einige Besonderheiten.

Die folgenden Informationen werden Ihnen dabei helfen:

 

(Für mehr Information bitte anklicken)

 

 

  • Der Streitwert einer außerordentlichen fristlosen Kündigung richtet sich nach § 41 Abs. 2 GKG.
    Auszugehen ist vom Jahresbetrag der Nettomiete.
  • Wird die Zustimmung zur Erhöhung des Wohnraummietzinses verlangt, kann dies nicht
    Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, da die Zustimmung gerade ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen voraussetzt.

    Der Gegenstandswert richtet sich somit gemäß § 
    23 Abs. 3 RVG nach § 25 KostO. Bei Miet- oder Pachtrechten von unbestimmter Vertragsdauer ist somit der Wert dreier Jahre maßgebend.
  • Der Gegenstandswert bemisst sich dabei für das außergerichtliche Begehren ebenfalls gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach § 25 KostO. Bei Miet- oder Pachtrechten von unbestimmter Vertragsdauer ist somit der Wert dreier Jahre maßgebend.
  • Diese kommen in Betracht, wenn der Mietzins nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird und sich
    damit die Besorgnis der nicht oder nicht rechtzeitigen Erfüllung ergibt, §§ 
    257259 ZPO (BGH NJW 03, 1395). 

    Maßgebend ist vielmehr § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, wonach auf die Streitwertvorschriften der ZPO für den Zuständigkeitsstreitwert verwiesen wird, sodass gemäß § 9 ZPO vom 3 1/2 fachen Jahreswert auszugehen ist, soweit nicht der streitige Zeitraum geringer ist.
  • Werden die Ansprüche und Rechte auf Räumung und Zahlung geltend gemacht, ist zunächst von § 9 ZPO auszugehen, jedoch mit der Einschränkung, dass i.d.R. keine 3 1/2 Jahre vom Zeitpunkt der Einreichung der Räumungsklage bis zu dem der Räumung und damit dem Wegfall des Anspruchs auf die Nutzungsentschädigung vergehen.

    Die Rechtsprechung geht hier von einem Zeitraum von 6 bis 12 Monaten aus:

    12. Monate (LG Dessau AGS 06, 514),
    07. Monate (OLG Düsseldorf AGS 07, 46),
    06. Monate, wenn bereits ein Räumungstitel vorliegt.(LG Nürnberg-Fürth AGS 06,32)

  • Gemäß § 41 Abs. 2 GKG errechnet sich der Streitwert für die Kündigung und das
    Räumungsverlangen eines Wohnraums nach dem einjährigen Mietzins.

Hier als Beispiel: Die Kosten einer Räumungsklage.

Die Kosten einer Räumungsklage hängen von den Anwaltskosten und dem Streitwert ab.

Im Falle der Räumungsklage ist der Streitwert laut Gerichtskostengesetz in der Regel der einjährige Mietzins auf Basis der Nettokaltmiete.

(§ 41 Abs.2 S.1 GKG)

Nebenkosten werden nur dann berücksichtigt, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden

(§ 41 Abs. 2 S.1 i. V. m. § 41 Abs.1 S.2 GKG).

 

Bei einer Monatskaltmiete von z.B. 600 €, liegt der Streitwert bei 7.200 €. Kommen noch drei Monatsmieten Mietrückstand hinzu, sind es insgesamt 9.000 €.

Hier muss der Vermieter einen Vorschuss in Höhe von 666 € (Gericht) bereits vorab zahlen, sonst wird die Klage dem Mieter gar nicht erst zugestellt.

Die Kosten für eine mögliche Räumungsklage können Sie der Tabelle - unten - entnehmen.

* Gerichtskosten sowie außergerichtliche und gerichtliche Kosten des eigenen und gerichtliche

  Kosten des gegnerischen Anwalts.

Gut zu Wissen!

Für Vermieter bedeutet ein Gerichtsverfahren zudem stets Mehrkosten. Hinzu kommt, dass

während des Prozesses meist keine Miete gezahlt wird

monatlicher Mietausfall kommt demnach noch hinzu.

Bei einer Prozessdauer von zwei Jahren kann so bei einer Monatsmiete von 600 Euro ein

Mietrückstand von 14.400 Euro zusammenkommen.

Alle Kosten eines Rechtsstreites sind abgedeckt!

Sie befürchten, dass eine juristische Auseinandersetzung kostspielig wird?

Bleiben Sie ganz entspannt! Ganz gleich, ob Sie Kläger oder Beklagter sind:

Die Vermieter Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten Ihrer Prozesse vollständig ab

Durch alle Instanzen. Die Gebühren für das Gericht und Ihren Anwalt werden übernommen,

ebenso für Ihre Zeugen und Sachverständige, die das Gericht bestellt. Falls notwendig, werden

auch die Kosten der Gegenseite übernommen.

Mietausfall zuverlässig absichern!

Sie können sich mit einer Rechtsschutz für Vermieter auch vor Mietausfall schützen!

Sie erhalten wahlweise bis sechs oder 12 Monatsmieten inkl. Mietnebenkosten, wenn der Mieter

die Wohnung nicht räumt und seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Und zwar ab Kündigung des Mietvertrags durch Sie als Vermieter.

Inkasso - Verfahren für Sie kostenlos! (auch rückwirkend)

Mietrückstände einzufordern, kann sich schwierig gestalten. Ein externer Dienstleister wickelt das Inkasso von unstreitigen Mietforderungen bei Bedarf für Sie ab –

Bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren und für Sie kostenfrei.

  • Maßgeschneiderte Leistungen für Vermieter

  • Volle Kostendeckung bei Rechtsstreit

  • Absicherung gegen Mietausfall

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* ARAG Vermieterrechtsschutz, Komfort Tarif,

Bruttojahresmiete bis 5.000 €,

Selbstbeteiligung 250 €, Zahlung monatlich,

Stand Januar 2024